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Unsere Kern­kom­pe­tenz: Das Verkehrsrecht

Der am häu­figsten vor­kom­mende Scha­dens­fall ist der Ver­kehrs­un­fall. Viel­fach ist nach wie vor nicht bekannt, dass im Falle eines unver­schul­deten Ver­kehrs­un­falls der Geschä­digte einen Anwalt seines Ver­trauens mit der Scha­dens­re­gu­lie­rung beauf­tragen kann. Die Rechts­an­walts­ge­bühren müssen, wie auch die übrigen Scha­den­po­si­tionen, vom Schä­diger bzw. Unfall­ver­ur­sa­cher getragen werden.

Seit geraumer Zeit ver­su­chen nahezu alle Ver­si­che­rungen, die Scha­den­ab­wick­lung durch eine ver­meint­lich unkom­pli­zierte Direkt­ab­wick­lung mit den Kfz-Werk­stätten selbst zu regeln. Nicht selten bleibt der Geschä­digte dabei auf der Strecke und bekommt nicht das, was ihm recht­lich zusteht. Kür­zungs- und Ver­zö­ge­rungs­stra­te­gien sind an der Tages­ord­nung. Zudem kann sich der Geschä­digte mit unbe­dachten Äuße­rungen gegen­über der Ver­si­che­rung leicht selbst einen Strick drehen.

Sie ver­meiden oft­mals erheb­liche finan­zi­elle Nach­teile, wenn Sie Ihren Unfall von Anfang an von einem sach­kun­digen Anwalt regu­lieren lassen. Die Anwalts­kanzlei Heiz­mann ver­fügt über jahr­zehn­te­lange Erfah­rung in der Scha­den­ab­wick­lung von Ver­kehrs­un­fällen aller Art. Jähr­lich regu­lieren wir bis zu 1.000 Unfall­schäden, wobei wir eng und ver­trau­ens­voll mit erfah­renen Dienst­leis­tungs­part­nern wie Sach­ver­stän­dige, Repa­ra­tur­werk­stätten, Abschlepp­un­ter­nehmen etc. zusam­men­ar­beiten. Unser Ziel ist es, eine unkom­pli­zierte Scha­den­re­gu­lie­rung und schnelle Durch­set­zung der Ihnen zuste­henden Scha­den­er­satz­an­sprüche herbeizuführen.

Neben der Abwick­lung der Scha­den­re­gu­lie­rung, z. B. Durch­set­zung der Ansprüche auf Erstat­tung von Fahr­zeug­schäden, Miet­wa­gen­kosten, Nut­zungs- und Ver­dienst­aus­fall oder Schmer­zens­geld­an­sprü­chen bei Per­so­nen­schäden etc., ver­treten wir Sie in Ord­nungs­wid­rig­keiten- bzw. Buß­geld­ver­fahren. Auch in straf­recht­li­chen Ver­fahren, die recht häufig mit Ver­kehrs­un­fällen ein­her­gehen, finden Sie in uns kom­pe­tenten Rechtsbeistand.

Neben dem Verkehrs­recht decken wir ins­ge­samt fol­gende Rechts­gebiete ab.

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