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Unsere Kernkompetenz: Das Verkehrsrecht
Der am häufigsten vorkommende Schadensfall ist der Verkehrsunfall. Vielfach ist nach wie vor nicht bekannt, dass im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls der Geschädigte einen Anwalt seines Vertrauens mit der Schadensregulierung beauftragen kann. Die Rechtsanwaltsgebühren müssen, wie auch die übrigen Schadenpositionen, vom Schädiger bzw. Unfallverursacher getragen werden.
Seit geraumer Zeit versuchen nahezu alle Versicherungen, die Schadenabwicklung durch eine vermeintlich unkomplizierte Direktabwicklung mit den Kfz-Werkstätten selbst zu regeln. Nicht selten bleibt der Geschädigte dabei auf der Strecke und bekommt nicht das, was ihm rechtlich zusteht. Kürzungs- und Verzögerungsstrategien sind an der Tagesordnung. Zudem kann sich der Geschädigte mit unbedachten Äußerungen gegenüber der Versicherung leicht selbst einen Strick drehen.
Sie vermeiden oftmals erhebliche finanzielle Nachteile, wenn Sie Ihren Unfall von Anfang an von einem sachkundigen Anwalt regulieren lassen. Die Anwaltskanzlei Heizmann verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Schadenabwicklung von Verkehrsunfällen aller Art. Jährlich regulieren wir bis zu 1.000 Unfallschäden, wobei wir eng und vertrauensvoll mit erfahrenen Dienstleistungspartnern wie Sachverständige, Reparaturwerkstätten, Abschleppunternehmen etc. zusammenarbeiten. Unser Ziel ist es, eine unkomplizierte Schadenregulierung und schnelle Durchsetzung der Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche herbeizuführen.
Neben der Abwicklung der Schadenregulierung, z. B. Durchsetzung der Ansprüche auf Erstattung von Fahrzeugschäden, Mietwagenkosten, Nutzungs- und Verdienstausfall oder Schmerzensgeldansprüchen bei Personenschäden etc., vertreten wir Sie in Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren. Auch in strafrechtlichen Verfahren, die recht häufig mit Verkehrsunfällen einhergehen, finden Sie in uns kompetenten Rechtsbeistand.
Neben dem Verkehrsrecht decken wir insgesamt folgende Rechtsgebiete ab.
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